Vom DMFV organisiertes Treffen sorgt für mehr Klarheit
Die neue 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie wird unter Modellflugsportlern derzeit heiß diskutiert. Was ist möglich? Was ist erlaubt? Worauf muss ich achten? Die Liste der Fragen bei Anwendern ist lang. Aber auch in der Industrie herrscht Unklarheit darüber, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es in der Zukunft geben wird. Daher wurde der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) gebeten, ein Treffen mit den zuständigen Behörden zur organisieren.
Bei diesem am 16. Oktober 2006 veranstalteten und von DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn, moderierten Gespräch nahmen neben Vertretern der Bundesnetzagentur und dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Referat Luftverkehr) auch Vertreter der Firmen Graupner und robbe teil. Zwei Themenschwerpunkte standen bei der Sitzung im Mittelpunkt: Der Betrieb und Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung jetzt und in Zukunft sowie die Zulässigkeit des Betriebs von 2,4-GHz-Anlagen im Zusammenhang mit der Frequenzregelung in den Aufstiegsgenehmigungen für Modellflugplätze.
Nach grundsätzlichen Ausführungen stellte die Bundesnetzagentur heraus, dass sie keine Vorbehalte gegen den Betrieb und den Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 mW Strahlungsleistung hat, die auf der Basis der europäischen Norm ETSI EN 300 328 arbeiten.
Der Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 Megahertz (MHz) für breitbandige Datenübertragungssysteme wird durch die Flugmodell-Fernsteuerungen nach derzeitiger Rechtslage konform mit den Bestimmungen der Verfügung 89/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-Funkanwendungen) genutzt.
Es ist von Seiten der Frequenzregulierung nicht beabsichtigt, an diesem Status etwas zu ändern, solange keine schwerwiegenden Fakten einen Korrekturbedarf erforderlich machen. Dazu könnten beispielsweise Auffälligkeiten bei der elektromagnetischen Verträglichkeit und/oder einschlägige, verbindliche Entscheidungen von EU-Gremien oder Gremien der Conférence Européenne des Administrations des Postes (CEPT) zählen. Diese Aussage gilt demnach auch für die Zeit nach Juli 2008, ab diesem Datum gilt die Version 1.7.1 dieser Norm. Definitionsgemäß gibt es keine Einschränkung oder Vorbestimmung des Anwendungsfalles, sodass die Fernsteuerung von Modellen abgedeckt ist. Die Bundesnetzagentur kann diese Aussage nur für Deutschland treffen, im europäischen Ausland können abweichende Regelungen zutreffen.
Die Möglichkeit der Benutzung von 2,4-GHz-Anlagen auf Modellflugplätzen, in deren Aufstiegserlaubnis die Einschränkung auf Frequenzen des 35-MHz-A- und B-Bands und vier Frequenzen des 40-MHz-Bands geschrieben steht, ist zurzeit nicht gegeben. Betroffene Vereine müssen zu bestehenden Aufstiegsgenehmigungen einen Änderungsantrag stellen. Von der Bundesnetzagentur wurde herausgestellt, dass von ihrer Seite keine besondere Information hinsichtlich der Verwendung der 2,4-GHz-Frequenzen für den Modellflug an die Bundesländer gegeben werden muss, weil gemäß Verfügung 89/2003 eine Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit –also auch für den Modellflug – besteht. Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur bemühen. Der DMFV hat sich bezüglich dieser Problematik bereits an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- !
und Wohnungswesen in Bonn gewandt. Das Ziel ist, kurzfristig und unbürokratisch eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.
Weitere Informationen zum Thema 2,4 GHz in Deutschland sind im Internet unter
www.dmfv.aero zu finden. Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz-Frequenzen für den Modellflug gibt es nach Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht. Diese Ansicht basiert auf Basis sehr positiver Ergebnisse aus umfangreichen Testreihen.
Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV